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Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (A)

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt

Die Ausschreibung 2023 im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt ist beendet.

Im Moment können keine neuen Förderanträge in diesem Zuwendungsbereich berücksichtigt werden.

Ankündigung: Die Ausschreibung 2024 startet im Juli 2024. Wir informieren an dieser Stelle über den Ausschreibungsstart!
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag > 50.000 Euro können dann bis zum 2. November 2024 eingereicht werden. Mit einer Entscheidung im Stiftungsrat kann in diesem Fall im März/April 2025 gerechnet werden. Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag ≤ 50.000 Euro können dann wieder fortlaufend eingereicht werden; in diesen Fällen entscheidet die Geschäftsführung nach Eingang und Mittelverfügbarkeit.

Grundlagen der Förderung

Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF)

Die „Hinweise zur Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (HFLL)“ (PDF) und ihre Anhänge konkretisieren die Förderleitlinie näher und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

ANBest-P (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 1

ANBest-K (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 2

NBest-Bau (Stand 07/2022) (PDF) - HFLL-Anhang 3

Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt (B)

Linklist Ausschreibung Allgemeiner Stiftungshaushalt

Zuwendungsbereich Allgemeiner Stiftungshaushalt III

Bildnachweis im Hero: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, Dr. Kathrin Marquart


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